Medien

Hinweise für Medienschaffende

Für die Akkreditierung von Medienschaffenden ist das Appellationsgericht zuständig. Um akkreditiert zu werden, müssen die Medienschaffenden ein Gesuch an das Appellationsgericht richten, dem ein aktueller Auszug aus dem Zentralstrafregister, eine Bestätigung des Medienunternehmens, für welches sie berichten wollen, über das Bestehen eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses sowie eine Kopie des Personal- und/oder Presseausweises beizulegen sind. Für eine Akkreditierung in einem einzelnen Verfahren ist kein Strafregisterauszug erforderlich. Davon abgesehen sind dieselben Unterlagen einzureichen wie bei einer unbeschränkten Akkreditierung. Anfragen betreffend Akkreditierung können an Christine Bucher (christine.bucher@bs.ch / Tel. +41 61 267 63 13) oder an Barbara Noser Dussy (barbara.noser@bs.ch / Tel. +41 61 267 63 03) gerichtet werden.

Für Informationen über bevorstehende Gerichtsverhandlungen wird auf die Webseiten der jeweiligen Gerichte verwiesen.

 

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